Direkt zum Inhalt wechseln

Vorsorgeordner

Ihre Vorsorge regeln – sichern Sie sich ab! Mit der richtigen Vorbereitung können Sie und Ihre Lieben der Zukunft entspannt entgegensehen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Vorsorgeordner?

Ein Vorsorgeordner (auch Notfallordner genannt) bietet für den Notfall alle wichtigen Unterlagen und Dokumente an einem Ort. Falls jemand durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst entscheiden kann, finden die Angehörigen in diesem Notfall-Ordner dann beispielsweise Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Testament, Organspendeausweis und vieles mehr.

Dadurch wird bei einem Notfall die Familie entlastet. Sie muss keine wichtigen Informationen, Dokumente, Unterlagen, Verträge und Ähnliches zusammensuchen, sondern kann sich ganz um den geliebten Menschen kümmern. Wichtig ist, den Ordner zu Hause gut sichtbar aufzubewahren und Angehörige darüber zu informieren. Dann ist im Fall der Fälle alles Wichtige schnell zur Hand.

Der Vorsorge-Ordner lässt sich mit persönlichen Informationen und Daten individuell anpassen. Darin kann jeder auch seine Wünsche rund um Krankenhauseinweisung, Testament und Bestattung vermerken. Finanzunterlagen gehören ebenso zum Inhalt wie Notfallkontakte. Wer einmal alles sorgfältig ausgefüllt hat, ist auf Unvorhersehbares vorbereitet.

Was gehört in einen Vorsorgeordner?

Ein Vorsorgeordner sollte sämtliche Unterlagen und Informationen enthalten, die im Notfall hilfreich sind. Dazu gehören zum Beispiel Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht, Wünsche rund um einen Aufenthalt im Krankenhaus und die Bestattung, das Testament sowie Verträge, Finanzunterlagen und persönliche Dokumente wie die Geburtsurkunde.

Im Vorsorgeordner sollten die wichtigsten Informationen gesammelt sein
Im Detail beinhaltet der Ordner idealerweise persönliche Daten wie Steuernummer, Notfallkontakte, Versicherungen und Mitgliedschaften. In jedem Fall ist ein finanzieller Überblick (Konten, Sparbücher, Kredite) hilfreich. Dazu kommen jegliche vorhandenen Vollmachten. Wichtig sind überdies medizinische Informationen sowie Wünsche und Anweisungen, was bei einem Krankenhausaufenthalt zu beachten ist. Außerdem sollte der Bereich Todesfall und Erbe abgedeckt sein.

Wer sich gut vorbereitet, hat auf diese Weise alles Wichtige an einem Ort gesammelt. Allerdings ändern sich manchmal die äußeren Umstände, etwa Gesetze, die das Testament betreffen. Daher ist es unumgänglich, den Vorsorgeordner regelmäßig durchzusehen, um auf dem aktuellen Stand zu sein. Alternativ bietet sich ein Aktualisierungsservice an.

Wer braucht einen Vorsorgeordner?

Ein Vorsorgeordner ist für jeden hilfreich. Er ist eine Absicherung für den Notfall. Wer – etwa durch Krankheit oder Unfall – nicht selbst dazu in der Lage ist, erleichtert es seinen Angehörigen, in seinem Sinne zu entscheiden. Auch Unterlagen, Dokumente und Vollmachten finden sich so an einem Ort.

Wer also sichergehen will, dass seine Wünsche erfüllt werden, und seine Angehörigen entlasten möchte, sollte sich einen Notfallordner zulegen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht betraut man eine Vertrauensperson damit, einige oder alle Aufgaben und Entscheidungen für sich zu übernehmen. Das betrifft sowohl finanzielle Dinge als auch die eigene Person – inklusive medizinischer Behandlung und Pflege. Mit einer Vorsorgevollmacht kann jede Person vermeiden, dass ein fremder rechtlicher Betreuer vom Gericht bestellt wird. Der Bevollmächtigte kann sie vertreten, wenn sie nicht in der Lage ist, selbst zu handeln. Weder Ehepartner noch Kinder haben automatisch dieses Recht, sondern benötigen eine Vorsorgevollmacht. Diese setzt auf das Vertrauen zur bevollmächtigten Person und ist sofort gültig.

Eine Betreuungsverfügung kommt dagegen erst dann zum Einsatz, wenn jemand nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist. Ein Betreuungsgericht bestellt dann den von dieser Person ernannten Betreuer. Zudem wacht es darüber, dass die Verfügung eingehalten wird.

Im Gegensatz zur Generalvollmacht, mit der eine Vermögensvertretung und eine Vertretung in Rechtsangelegenheiten möglich sind, kann eine Vorsorgevollmacht auch „höchstpersönliche Angelegenheiten“ wie eine medizinische Behandlung und die Vertretung in gerichtlichen Verfahren beinhalten.

Mit einer Patientenverfügung kann man wiederum Anweisungen geben, wie man in medizinischen Notfällen behandelt werden möchte, wenn eine eigene Entscheidung nicht mehr möglich ist. Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.

Ihr Warenkorb ist noch leer

Schließen