Vorsorgeordner General-Anzeiger Bonn
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Der Vorsorgeordner – alles bedacht!
Finanzen, Vollmachten, Patientenverfügung, Testament und mehr – mit dem Vorsorgeordner sind Ihre wichtigen Unterlagen übersichtlich organisiert. Wir haben an alles gedacht, Sie müssen sich nur noch ans Ausfüllen machen. Danach können Sie Unvorhergesehenem entspannt entgegenblicken: Ihre Vorsorge ist geregelt.
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Ihre Vorsorge auf einen Schlag regeln
– ein gutes Gefühl
Sich über zukünftige Probleme und Hürden Gedanken zu machen, schiebt man gern vor sich her. Im Hinterkopf lauert dabei aber stets die Sorge: Was passiert, wenn etwas passiert? Dagegen hilft es, sich einmal ausgiebig mit dem Thema Vorsorge zu beschäftigen. Im Anschluss können Sie sich dann guten Gewissens zurücklehnen, da für den Fall der Fälle alles vorbereitet ist und bei Ihren Angehörigen keine Fragen offenbleiben.
Füllen Sie dafür einfach den Vorsorgeordner General-Anzeiger Bonn aus und regeln Sie Ihre Vorsorge auf einen Schlag – mit dem guten Gefühl, dass an alles gedacht ist. So können Sie und ihre Familie der Zukunft ganz entspannt entgegensehen.
Inhalt
Kapitel 1: Persönliches
Hier sind im Vorsorgeordner General-Anzeiger Bonn Daten und Fakten zu Ihrer Person aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel auch Steuernummer, Arbeitgeber sowie Übersichten zu verschiedenen Mitgliedschaften, Rente beziehungsweise Pension, Versicherungen und für den digitalen Nachlass. Außerdem können persönliche Angaben von Angehörigen sowie weitere wichtige Kontakte eingetragen werden.
Kapitel 2: Finanzen
Der Vorsorgeordner General-Anzeiger Bonn beinhaltet auch einen finanziellen Abschnitt. Auf diese Weise erhalten Ihre Angehörigen einen Gesamtüberblick über Ihr Vermögen – etwa Konten, Sparbücher, Depots und Kredite. Mögliche Probleme bei der Abwicklung des Erbes können Sie Ihren Hinterbliebenen auf diese Weise ersparen.
Kapitel 3: Vollmachten
Dieser Teil enthält diverse Vorlagen – von der Vorsorgevollmacht über die Betreuungsverfügung bis zur Generalvollmacht. Er beinhaltet zudem zahlreiche Hilfestellungen zum Ausfüllen, beantwortet häufige Fragen zum Thema Vollmacht und gibt Informationen über das Zentrale Testamentsregister sowie das Zentrale Vorsorgeregister.
Kapitel 4: Krankenhauseinweisung
In diesem Bereich werden zum einen wichtige medizinische Daten rund um die Gesundheit wie Erkrankungen und Medikamente eingetragen. Zum anderen können Wünsche rund um den Krankenhausaufenthalt notiert werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt für Ihre Vorsorge ist die Patientenverfügung. Der Vorsorgeordner General-Anzeiger Bonn enthält sowohl einen Vordruck als auch Tipps zum Ausfüllen. Ebenfalls enthalten sind ein Notfallausweis fürs Portemonnaie, mit dem auf die Patientenverfügung hingewiesen wird, sowie ein Organspendeausweis.
Kapitel 5: Testament
Dieser Abschnitt im Vorsorgeordner General-Anzeiger Bonn behandelt alle Fragen rund um das Testament. Zahlreiche Hilfen zur Formulierung erleichtern das Verfassen Ihres letzten Willens. Zudem sind Informationen zur gesetzlichen Erbfolge und zur Erbschaftssteuer enthalten.
Kapitel 6: Todesfall
Eine Checkliste sorgt dafür, dass in der Zeit nach dem Todesfall nichts Wichtiges unter den Tisch fällt. Mit einer Partnerschaftsvereinbarung, einer Beerdigungsplanung, einem Versorgungsplan für Haustiere, einer Liste der zu benachrichtigenden Personen und Musterbriefen für Kündigungen können Sie viele Dinge bereits zu Lebzeiten klären und festlegen.
Niemand weiß, was morgen geschieht. Gut, wenn man vorbereitet ist. Allerdings ist für Ihre Vorsorge einiges zu bedenken. Schließlich umfasst die Vorbereitung verschiedenste Themen – von Vollmachten über Finanzen bis zu Testament und Bestattung. Dementsprechend vielfältig sind die Fragen, die sich stellen:
- Was passiert, wenn ich nach einem Unfall oder durch Krankheit meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann?
- Wen kann ich in meiner Region im Notfall kontaktieren – vom ärztlichen Bereitschaftsdienst bis zum Hausnotruf?
- Wenn etwas Unvorhergesehenes passiert – wie kann ich dann sichergehen, dass meine Betreuung oder medizinische Behandlung nach meinen Wünschen verläuft?
- Was gehört in eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?
- Wer hat den Überblick über meine Verträge, Versicherungen und Konten?
- Wie formuliere ich ein Testament?
- Wie kann ich Wünsche für meine Beerdigung festhalten?
Wenn Sie sich jetzt mit diesen Dingen befassen, ersparen Sie sich und vor allem Ihren Angehörigen im Fall der Fälle großen Stress. Und Sie können dadurch sichergehen, dass alles nach Ihren Wünschen verläuft.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Vorsorgeordner?
Ein Vorsorgeordner (auch Notfallordner genannt) bietet für den Notfall alle wichtigen Unterlagen und Dokumente an einem Ort. Falls jemand durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst entscheiden kann, finden die Angehörigen in diesem Notfall-Ordner dann beispielsweise Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Testament, Organspendeausweis und vieles mehr.
Dadurch wird bei einem Notfall die Familie entlastet. Sie muss keine wichtigen Informationen, Dokumente, Unterlagen, Verträge und Ähnliches zusammensuchen, sondern kann sich ganz um den geliebten Menschen kümmern. Wichtig ist, den Ordner zu Hause gut sichtbar aufzubewahren und Angehörige darüber zu informieren. Dann ist im Fall der Fälle alles Wichtige schnell zur Hand.
Der Vorsorge-Ordner lässt sich mit persönlichen Informationen und Daten individuell anpassen. Darin kann jeder auch seine Wünsche rund um Krankenhauseinweisung, Testament und Bestattung vermerken. Finanzunterlagen gehören ebenso zum Inhalt wie Notfallkontakte. Wer einmal alles sorgfältig ausgefüllt hat, ist auf Unvorhersehbares vorbereitet.
Was gehört in einen Vorsorgeordner?
Ein Vorsorgeordner sollte sämtliche Unterlagen und Informationen enthalten, die im Notfall hilfreich sind. Dazu gehören zum Beispiel Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht, Wünsche rund um einen Aufenthalt im Krankenhaus und die Bestattung, das Testament sowie Verträge, Finanzunterlagen und persönliche Dokumente wie die Geburtsurkunde.
Im Vorsorgeordner sollten die wichtigsten Informationen gesammelt sein
Im Detail beinhaltet der Ordner idealerweise persönliche Daten wie Steuernummer, Notfallkontakte, Versicherungen und Mitgliedschaften. In jedem Fall ist ein finanzieller Überblick (Konten, Sparbücher, Kredite) hilfreich. Dazu kommen jegliche vorhandenen Vollmachten. Wichtig sind überdies medizinische Informationen sowie Wünsche und Anweisungen, was bei einem Krankenhausaufenthalt zu beachten ist. Außerdem sollte der Bereich Todesfall und Erbe abgedeckt sein.
Wer sich gut vorbereitet, hat auf diese Weise alles Wichtige an einem Ort gesammelt. Allerdings ändern sich manchmal die äußeren Umstände, etwa Gesetze, die das Testament betreffen. Daher ist es unumgänglich, den Vorsorgeordner regelmäßig durchzusehen, um auf dem aktuellen Stand zu sein. Alternativ bietet sich ein Aktualisierungsservice an.
Wer braucht einen Vorsorgeordner?
Ein Vorsorgeordner ist für jeden hilfreich. Er ist eine Absicherung für den Notfall. Wer – etwa durch Krankheit oder Unfall – nicht selbst dazu in der Lage ist, erleichtert es seinen Angehörigen, in seinem Sinne zu entscheiden. Auch Unterlagen, Dokumente und Vollmachten finden sich so an einem Ort.
Wer also sichergehen will, dass seine Wünsche erfüllt werden, und seine Angehörigen entlasten möchte, sollte sich einen Notfallordner zulegen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht betraut man eine Vertrauensperson damit, einige oder alle Aufgaben und Entscheidungen für sich zu übernehmen. Das betrifft sowohl finanzielle Dinge als auch die eigene Person – inklusive medizinischer Behandlung und Pflege. Mit einer Vorsorgevollmacht kann jede Person vermeiden, dass ein fremder rechtlicher Betreuer vom Gericht bestellt wird. Der Bevollmächtigte kann sie vertreten, wenn sie nicht in der Lage ist, selbst zu handeln. Weder Ehepartner noch Kinder haben automatisch dieses Recht, sondern benötigen eine Vorsorgevollmacht. Diese setzt auf das Vertrauen zur bevollmächtigten Person und ist sofort gültig.
Eine Betreuungsverfügung kommt dagegen erst dann zum Einsatz, wenn jemand nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist. Ein Betreuungsgericht bestellt dann den von dieser Person ernannten Betreuer. Zudem wacht es darüber, dass die Verfügung eingehalten wird.
Im Gegensatz zur Generalvollmacht, mit der eine Vermögensvertretung und eine Vertretung in Rechtsangelegenheiten möglich sind, kann eine Vorsorgevollmacht auch „höchstpersönliche Angelegenheiten“ wie eine medizinische Behandlung und die Vertretung in gerichtlichen Verfahren beinhalten.
Mit einer Patientenverfügung kann man wiederum Anweisungen geben, wie man in medizinischen Notfällen behandelt werden möchte, wenn eine eigene Entscheidung nicht mehr möglich ist. Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.
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